Kosten und Ablauf

Psychologische Therapie: € 120,– / Einheit à 50 Minuten

Psychologische Diagnostik * (Anamnesegespräch, Testdiagnostik, Befundbesprechung inkl. Kurzbefund): € 120,– / Einheit à 50 Minuten

Anmerkung: Der Umfang des diagnostischen Prozesses variiert je nach Fragestellung, liegt aber durchschnittlich bei fünf bis sechs Diagnostikeinheiten. Zudem wird als optionale Leistung für das Verfassen eines ausführlichen klinisch-psychologischen Befundes ein nach Aufwand variierender Pauschalbetrag verrechnet.

Eignungsgutachten für AusbildungskandidatInnen Klinische und Gesundheitspsychologie: € 250,–

* Eingetragene Wahlpsychologin. Beim Vorliegen des Verdachts auf eine krankheitswertige Diagnose (laut ICD-10) werden die Kosten für psychologische Diagnostik anteilig von der Krankenkasse rückerstattet. Dafür ist eine Überweisung von einer Vertragsfachärztin bzw. einem Vertragsfacharzt für Neurologie, Psychiatrie, Innere Medizin, Kinder- und Jugendheilkunde oder einer Psychotherapeutin beziehungsweise einem Psychotherapeuten notwendig.

Die Preise verstehen sich als Nettopreise und sind gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UstG von der Umsatzsteuer befreit. Die Kosten sind vor Ort in bar oder per Banküberweisung zu begleichen.

Absagereglung
Terminabsagen sind bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Später abgesagte oder versäumte Termine werden in Rechnung gestellt.

Verschwiegenheitspflicht
Als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin unterliege ich der gesetzlich geregelten Verschwiegenheitspflicht (§37 Psychologengesetz). Dies bedeutet, dass ich keinerlei Informationen an ÄrztInnen, Krankenkassen, Arbeitgeber oder Angehörige weitergeben darf. Sämtliche Informationen und Daten, welche Sie mir anvertrauen, werden von mir diskret und streng vertraulich behandelt.

Teilrefundierung

Seit 1.1.2024 besteht die Möglichkeit, für die klinisch-psychologische Behandlung einen Kostenzuschuss von der Krankenkasse zu bekommen. Hierzu muss eine Diagnose nach ICD-10 vorliegen.

Höhe der Kostenzuschüsse/Einzelsitzung

  • Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): € 33,70
  • Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS): € 45,–
  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB): € 46,60

Wie komme ich zum Kostenzuschuss oder zur Rückvergütung?

  • Spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung sollte eine ärztliche Untersuchung stattfinden. Das hierzu benötigte Formular kann ich Ihnen bei Bedarf gerne zukommen lassen.
  • Die Honorarnoten, die ich Ihnen ausstelle, sowie die Bestätigung der ärztlichen Untersuchung kann dann bei der jeweiligen Sozialversicherung eingereicht werden.
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Mag.a Karin Pontasch, MSc.
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